Benutzerordnung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltung der Benutzerordnung, Folgen bei Verstößen

Die Benutzerordnung gilt für sämtliche Verträge der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH (Betreiber) mit Nutzerinnen/Nutzern. Nutzer/innen (Bouldernde, Kundinnen/Kunden) sind alle Personen, die die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH aufsuchen, um dort dem Bouldersport nachzugehen. Es sind nur Personen nutzungsberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind, sowie Minderjährige ab 7, von denen die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegt, soweit vor jeder kalendertäglichen Benutzung eine jeweils ordnungsgemäße Anmeldung und Bezahlung erfolgt ist. Die Benutzung der Boulderhalle ist nur gestattet, wenn der/die Nutzer/in die Einhaltung der Benutzerordnung der Firma Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH und den Erhalt der Risikohinweise unterschriftlich bestätigt hat. Dies gilt insbesondere für das Bouldern und die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten. Jede/r Bouldernde ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten.

Sollte es zu schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Benutzerordnung kommen, kann unter Abwägung der Interessen der/des Bouldernden und der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ein Hallenverbot ausgesprochen werden, ohne dass in der Regel ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Inhaberinnen/Inhabern von Jahres- oder Monatsabos wird in diesem Fall die Karte, ohne Anspruch auf Rückerstattung, entzogen.

2. Minderjährige

Minderjährige von 7 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bedürfen zur Wirksamkeit ihrer Einverständniserklärung zur Benutzerordnung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Kindern ist die Benutzung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH mit Einschränkungen gestattet. Das Mindestalter für eine Benutzung beträgt 4 Jahre. Kinder von 4 bis unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer/eines Erziehungsberechtigten oder einer/eines Erwachsenen, der/dem die Ausübung der Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen, sofern eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen die Anlage nur benutzen, wenn der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs sind während ihres gesamten Aufenthaltes ständig zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich bei den Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten. Sie haften für die Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht kann unter Abwägung der Interessen der Nutzerin/des Nutzers und des Betreibers zum sofortigen Verweis aus der Halle, ohne Anspruch auf Erstattung, führen.

Das Spielen im Boulder- und Trainingsbereiches ist strengstens untersagt.

Kindern von 4 bis unter 14 Jahren ist die Nutzung der Boulderfläche nur in dem ausgewiesenen Kinder- und Familienbereich gestattet, sofern sie nicht im Besitz eines Boulderführerscheins sind. Die Nutzung des gesamten Boulderbereiches ist erst nach Erwerb und Vorlage des Boulderführerscheins beim Personal gestattet. Die Nutzung kann nur unter Aufsicht einer/eines Erziehungsberechtigten oder einer/eines Erwachsenen, der/dem die Ausübung der Aufsichtspflicht übertragen wurde, erfolgen. Eine Aufsichtsperson darf maximal zwei Kinder gleichzeitig beaufsichtigen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Vor allem Kleinkinder unter 4 Jahren und Babys dürfen nicht auf die Mattenflächen. Die Nutzung des Trainingsbereichs und des Kilterboards ist für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs verboten, somit ist die Nutzung auch mit einem Boulderführerschein untersagt.

3. Monats- und Jahresabonnements

Der Vertragsabschluss beinhaltet das Recht der Nutzerin/des Nutzers, die Boulderhalle entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendertage an den Tagen, denen die Boulderhalle geöffnet ist, zu den am Tag der Nutzung geltenden Öffnungszeiten zu benutzen. Da die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH im regelmäßigen Zyklus Flächen neu gestaltet und wartet, besteht mit Erwerb einer Karte über eine Mehrfachnutzung kein Anspruch der Nutzerin/des Nutzers auf die Nutzung einer bestimmten Boulderfläche.

Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ist berechtigt, den monatlichen Beitrag eines Abonnements zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz seit dem Zeitpunkt des Abschlusses erhöht; die Beitragserhöhung darf maximal in dem Umfang erfolgen, wie sich die Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den Beitrag seit Abschluss des Vertrages auswirkt. Die Preiserhöhung setzt eine Erklärung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem/der Nutzer/in voraus. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Eingang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich auch der monatliche Beitrag in dem Umfang, in dem sich die Ermäßigung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den Beitrag auswirkt. Die Ermäßigung tritt mit Verringerung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ein.

Abonnentenverträge können bei nachgewiesener Krankheit ab der vierten Woche der ununterbrochenen Krankheit bis zum Ende der Krankheit und bei Schwangerschaft der Nutzerin bis zum Ende der Schwangerschaft ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Dauer um die Zeitspanne, in welcher das Vertragsverhältnis ausgesetzt war. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4. Einlösung von Wertgutscheinen

Wertgutscheine, die an der Theke oder im Online-Shop der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH käuflich erworben werden, können an der Theke der Boulderhalle eingelöst werden. Sie sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden der Kundin/dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Wertgutscheine können nur für den Kauf von Waren und/oder Leistungen, aber nicht für den Kauf von weiteren Wertgutscheinen verwendet werden. Ist der Wert des Wertgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht ausreichend, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. Das Guthaben eines Wertgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Wertgutschein ist übertragbar. Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH kann mit befreiender Wirkung an die jeweilige Inhaberin/den jeweiligen Inhaber, die/der den Wertgutschein an der Theke der Boulderhalle einlöst, leisten.

5. Zutritt und Öffnungszeiten

Die Boulderhalle ist nur an den jeweils gültigen, durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzung ist kostenpflichtig. Das Betreten des Boulder- und Trainingsbereiches ist erst nach vorheriger Anmeldung am Empfang und nach Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Monats- oder Jahresabonnements gestattet. Die schriftliche Anerkennung der Benutzerordnung ist obligatorisch. Durch den Nutzungsvertrag erhält der/die Nutzer/in nach Maßgabe der Benutzerordnung Zutritt zu der Boulderhalle und ist berechtigt, diese während der geltenden Öffnungszeiten zu nutzen. 11er-Karten, Monats- und Jahresabonnements sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Für Ermäßigungen ist ein entsprechender gültiger Ausweis vorzulegen.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten für spezielle und rechtzeitig vorher angekündigte Veranstaltungen sowie an den Feiertagen anzupassen. Er behält sich vor, Teilbereiche der Anlage zum Zwecke des Routenbaus und der Instandhaltung, sowie für Veranstaltungen zu sperren. Sollte eine Schließung der kompletten Halle erforderlich sein, wird dies auf der Homepage und in den sozialen Netzwerken rechtzeitig vorher angekündigt werden. Bei einer unwesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung besteht in den oben genannten Fällen kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung von Tagestickets, Monats- oder Jahresabonnements.

6. Benutzungsregeln

Der Aufenthalt und die Benutzung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH, der gesamten Anlage und der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung; die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers bleibt unberührt.

Das Bouldern und das unumgängliche Stürzen sind mit nicht unerheblichen Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzerin/den Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können. Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße Benutzung der zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte. Das Verändern von Griffen, Tritten oder jeglichen Strukturen ist nur einer von der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH beauftragten Person gestattet. Jede/r Bouldernde ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe, Tritte und Volumen unter Belastung unerwartet drehen und im ungünstigen Fall brechen und herunterfallen können. Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Festigkeit der ordnungsgemäß angebrachten Halteelemente. Lose oder beschädigte Griffe sind unverzüglich dem Personal zu melden.
Jede/r Bouldende sollte sich rücksichtsvoll und umsichtig verhalten. Dies beinhaltet, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert. Der Mattenbereich unterhalb einer bouldernden Person ist freizuhalten. Das Rennen und Spielen ist auf der gesamten Mattenfläche und in den Aufenthaltsräumen verboten. Jede/r Nutzer/in in der Anlage wird gebeten, fehlbare Personen zurechtzuweisen und bei Zuwiderhandlungen dem Personal zu melden. Personen, die versuchen, den Sturz einer anderen Person abzufangen, sogenannte Spotter, können grundsätzlich nicht für Verletzungen der stürzenden Person verantwortlich gemacht werden.

Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder durchquert werden. Es darf an allen Wänden nicht über die Wandobergrenze geklettert werden. Die Bereiche hinter den Kletterwandkonstruktionen dürfen nur von Beschäftigten der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH betreten werden. Es ist strengstens untersagt, auf die Kletterwände im Kletterbereich auszusteigen und die Oberkanten der Kletterwände zu greifen. Außerdem dürfen nur an den Kletterwänden befestigte Griffelemente gegriffen werden, somit dürfen keine Träger, Rohre oder Leitungen o.ä. in irgendeiner Weise als Haltepunkte genutzt werden. Das Betreten der Kletteranlage von oben und der Bereiche hinter den Kletterwänden ist nicht gestattet.

Der Zugang zu Bereichen, der durch Schilder in der Halle untersagt wird, ist verboten. Das Essen und Trinken auf den Matten ist verboten. Es dürfen keine Tassen, Gläser, Glasflaschen und Geschirr auf oder in die Nähe der Matten gebracht werden.

Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen, die in irgendeiner Form geeignet sein könnten, das Bewusstsein oder das Reaktions- oder körperliche Koordinationsvermögen zu beeinflussen, sind der Aufenthalt im Boulderbereich sowie das Bouldern strengstens verboten. Die genannten Substanzen dürfen nicht mitgebracht werden; von dem Verbot des Mitbringens sind Medikamente ausgenommen, auf die die/der Bouldernde für Notfälle angewiesen ist. Den Nutzern ist es untersagt, vorstehend genannte Substanzen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Boulderhalle anzubieten oder zugänglich zu machen.

Anweisungen des Personals ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.

Das Bouldern ist nur in Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen gestattet. Das Betreten der WC-Anlagen in Kletterschuhen oder den an den Kletterflächen genutzten Schuhen ist strengstens untersagt. Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Hygiene wird dringend gebeten, die Mattenflächen nicht barfuß zu betreten.

Rauchen und offenes Feuer sind in der Boulderhalle ausdrücklich verboten. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Grundstück untersagt.
Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH führt grundsätzlich keine Kontrollen durch, ob der/die Nutzer/in (oder die sie/ihn anleitende Person) über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt bzw. diese anwendet.

Bei Vandalismus, Diebstahl und Betrug ist das Personal verpflichtet, die fehlbare/n Person/en unverzüglich der Polizei zu melden.
Jeder Unfall mit Personenschaden im Hallenbetrieb ist unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden und es ist ein sogenanntes „Unfallprotokoll“ anzufertigen.

7. Kurse & Kindergeburtstage

Kurse und Kindergeburtstage dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung abgehalten werden. Anmeldungen für Kurse, Kindergeburtstage und Events der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH können über die Webseite oder vor Ort erfolgen. Bei der Online-Buchung wählt die Kundin/der Kunde eine Veranstaltung aus, die sie/er über ein Online-Bestellformular verbindlich bucht. Die gesamte Veranstaltungsgebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. 

Stornierungen von Kursen und Kindergeburtstagen können ohne Angabe von Gründen per Textform, insbesondere per Mail an info@boulderhalle-steil.com oder an kurse@boulderhalle-steil.com erfolgen. Geht die Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn bei der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ein, wird keine Stornogebühr fällig. Für andere Veranstaltungen (wie Wettkämpfe) gilt diese Stornierungsmöglichkeit nicht. Nimmt die Kundin/der Kunde nicht an der gebuchten Veranstaltung teil, so sind 50% der jeweiligen Kursgebühr innerhalb von spätestens 14 Tagen nach der Veranstaltung an die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH zu zahlen. Nimmt die Kundin/der Kunde nicht an der gebuchten Veranstaltung oder an einzelnen Veranstaltungseinheiten teil oder bricht er die Veranstaltung ab, ohne dass dies die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH zu vertreten hat, besteht kein Anspruch der Kundin/des Kunden auf Nachholung oder auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Eventuelle Mehrkosten aufgrund des vorzeitigen Abbruchs sind von der Kundin/dem Kunden zu tragen. 

Veranstaltungen kommen nicht zustande oder können durch die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH abgesagt werden bei a) Ausfall der Trainer/innen bzw. Veranstaltungsleiter/innen, b) längerfristiger Schließung des Veranstaltungsorts wegen einer technischen Störung oder betrieblicher Instandsetzung c) Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl. Bei Ausfall einer Trainerin/eines Trainers bzw. einer Veranstaltungsleiterin/eines Veranstaltungsleiters kann die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH eine Ersatzleiterin/einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel einer Trainerin/eines Trainers bzw. einer Veranstaltungsleiterin/eines Veranstaltungsleiters berechtigt nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen. Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH wird den/die Veranstaltungsteilnehmer/in bei Ausfall der Veranstaltung benachrichtigen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden bei Ausfall zurückerstattet. Gleiches gilt für etwaige Programmänderungen. Können einzelne Veranstaltungseinheiten an den vorgesehenen Veranstaltungstagen z.B. wegen Erkrankung der Trainer/innen bzw. Veranstaltungsleiter/innen oder aus betrieblichen Gründen (z.B. kurzfristiger Schließung des Veranstaltungsorts aus technischen Gründen, Streik, höhere Gewalt usw.) nicht stattfinden, werden die ausgefallen Veranstaltungseinheiten nachgeholt. 

Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist unter Abwägung der Interessen der Veranstaltungsteilnehmerin/des Veranstaltungsteilnehmers und des Betreibers ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet wird, oder wenn die Anweisungen der Veranstaltungsleiterin/des Veranstaltungsleiters nicht befolgt werden. Der Ausschluss kann auch auf zukünftige Veranstaltungen erstreckt werden. 

Der/die Teilnehmer/in hat, falls seine/ihre Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, keinen Anspruch auf eine Anpassung der Anforderungen oder auf Rückerstattung des Entgelts. 

Der/die Kunde/in hat die Trainerin/den Trainer bzw. die Veranstaltungsleiterin/den Veranstaltungsleiter rechtzeitig über alle gesundheitlichen Probleme zu informieren, die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten. 

Bei Kursen und Kindergeburtstagen handelt es sich in der Regel um Dienstleistungsverträge, für die kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht. 

8. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Die Haftung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfin/Erfüllungsgehilfen der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH beruhen. Soweit die Haftung der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer/innen, Vertreter/innen und Erfüllungsgehilfinnen/Erfüllungsgehilfen. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Ausübung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kursteilnehmer/innen, die nicht in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person sind, liegt während des Veranstaltungsbesuches innerhalb der für die Veranstaltung angegebenen Zeiten bei dem/der Veranstaltungsleiter/in.

Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zur Haftung sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Garderobe und Wertsachen

Für Garderobe und Wertsachen besteht seitens des Betreibers keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Diebstähle aus nicht abschließbaren und aus abschließbaren Fächern. Die Nutzer/innen haben die Möglichkeit, Gegenstände in Spinden zu verschließen. Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH rät davon ab, in den Spinden wertvolle Gegenstände aufzubewahren. Die Spinde müssen am Nutzungstag spätestens bis zum Geschäftsschluss geräumt sein, andernfalls werden sie vom Personal der Boulderhalle geräumt.

10. Fundsachen

Fundsachen werden gesammelt und über den Zeitraum von 6 Wochen nach Verlust gelagert. Es besteht hierfür keine Haftung.

11. Leihmaterial

Das Leihmaterial ist mit größter Sorgfalt zu behandeln und nach Gebrauch unaufgefordert am selben Tag zurück zu geben. Bei Verlust muss der/die Entleiher/in den Gegenstand zum Listen-preis ersetzen. Ihr/ihm bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als in Höhe des Listenpreises entstanden ist. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

12. Tiere

Tiere jeglicher Art sind im Kletterbereich verboten.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen in der Halle müssen mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Im Rahmen von Veranstaltungen behält sich der Betreiber vor, unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts eigene Foto- und Videoaufnahmen zur freien Verwendung aufzunehmen / aufnehmen zu lassen.

14. Gewerbliches Anbieten von Leistungen durch Nutzer/innen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Leistungen in der Boulderhalle ist dem/der Nutzer/in nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15. Parkflächen

Die ausgewiesenen Parkflächen stehen den Nutzerinnen/Nutzern der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH im Rahmen der vorhandenen Kapazität während ihres gesamten Aufenthalts zur Verfügung. Um Rücksichtnahme gegenüber weiteren Anliegern der Hardeckstraße und Umgebung wird gebeten.

16. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Veranstaltungsanmeldung erhobenen Daten werden von der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an beauftragte Dritte weitergegeben werden.

Es gilt die [hier abrufbare] Datenschutzerklärung.

17. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbraucherinnen/Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucherin/der Verbraucher ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

18. Gerichtsstand

Handelt die Kundin/der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH. Hat die Kundin/der Kunde ihren/seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit der Kundin/des Kunden zugerechnet werden können. Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz der Kundin/des Kunden anzurufen.

19. Änderungen der Benutzerordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH behält sich vor, Anpassungen oder Änderungen einzelner Klauseln dieser Benutzerordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, soweit dies wegen einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich ist. Die Kundinnen/Kunden werden über die beabsichtigte Anpassung bzw. Änderung per Textform informiert und können der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Information widersprechen. Widerspricht die Kundin/der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt dies als Kenntnisnahme und Zustimmung zu der vorgeschlagenen Änderung. Der Betreiber hat die Kundin/den Kunden bei seiner Information zugleich auch auf ihr/sein Widerspruchsrecht hinzuweisen und über die Folgen einer unterbliebenen Reaktion aufzuklären. Erklärungen haben stets in Textform an die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH zu erfolgen, z. B. durch Mitteilung per E-Mail mit Scan der unterzeichneten Erklärung oder per Postbrief

20. Online-Streitbeilegung für Online-Verträge

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Sie ist unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden. Sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen eine Verbraucherin/ein Verbraucher beteiligt ist.

Die Boulderhalle Steil Karlsruhe GmbH erklärt, nicht an einem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen und dazu auch nicht verpflichtet zu sein. Es besteht der Rechtsweg nach den gesetzlichen Bestimmungen.